AGB

 
 
I. GELTUNGSBEREICH

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln den Verkauf von Produkten, die Durchführung von Aufträgen, die Beratung, Konzeption, Entwicklung und Gestaltung von Öffentlichkeitsauftritten und Werbemaßnahmen, Animation, Videoproduktionen, Grafikdesign, Corporate Design, Screen- und Webdesign, Erstellung und Programmierung von Internetpräsenzen, Produktion von Drucksachen, werbetechnische Dienstleitungen, Mediaschaltung, Messebau und Eventorganisation sowie die Herstellung von Waren, Druckerzeugnissen und sonstigen Medienerzeugnissen der Geniuxe Media (im Folgenden „Unternehmen“) an Sie.
2. Soweit der Käufer / Besteller / Auftraggeber (im Folgenden „Besteller“) Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB ist, gilt zusätzlich:
– Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
– Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. 
Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

II. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

1. Wir erstellen dem Kunden ein individuelles Angebot. 
Dieses beschreibt zugleich den Leistungsumfang. 
Bei umfangreicheren oder komplexeren Projekten wird der Leistungsumfang in einem Pflichtenheft beschrieben. 
Das Angebot ist gegenüber dem Besteller, an den sich das Angebot richtet, für die darin festgelegte Gültigkeitsdauer verbindlich. 
Angebote ohne ausgewiesene Gültigkeitsdauer sind zunächst freibleibend.

2. Die Auftragserteilung erfolgt ausschließlich in Textform, § 126b BGB. 
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. 
Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

III. Bereitgestellte Unterlagen

1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. 
Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt II annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
2. Dem Besteller zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegebenenfalls gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Besteller oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert.

IV. PREISE UND ZAHLUNG

1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Kosten für Verpackung, Fracht und Porto, Künstlersozialabgaben und sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. 
2. Die Zahlung der Vergütung hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen.
Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die vereinbarte Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. 
Verzugszinsen werden für Verbraucher in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. 
Für Unternehmer werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. 
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 
Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
4. Werden die bestellten Leistungen in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. 
Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er von uns finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. 
Dieses Recht zu Vorschusszahlung beträgt, sofern nicht anders vereinbart wurde, 1/3 der Gesamtvergütung, fällig bei Auftragserteilung und 2/3 fällig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
5. Sollte der Besteller Unternehmer sein, gilt im Übrigen: 
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für unsere Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
6. Soweit Inhalt unserer Leistungen die Erbringung von Designleistungen ist, gilt darüber hinaus folgendes:
Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. 
Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt.
Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden. 
Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wird die Vergütung des Entwurfs- und Nutzungshonorars nach dem jeweils aktuellen AGD Vergütungstarif Design berechnet, wie er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde. 
Der AGD Vergütungstarif Design kann jederzeit bei uns eingesehen werden. 
Sollte der Besteller Verbraucher sein, wird eine vorherige Vergütungsschätzung auf dieser Grundlage erfolgen.
7. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet. 
Wir sind nach vorheriger Abstimmung mit dem Besteller berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Besteller zu bestellen. 
Der Besteller verpflichtet sich, uns entsprechende Vollmacht zu erteilen. 
Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von uns abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Besteller, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
8. Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
9. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Besteller abgesprochen sind, sind vom Besteller zu erstatten.
10. Die Geltung unseres jeweils gültigen Preisverzeichnisses wird mit vereinbart. Ein Exemplar des Preisverzeichnisses hat der Besteller erhalten.

V. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE

1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2. Sollte der Besteller Unternehmer sein, gilt darüber hinaus:
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

VI. LIEFERZEIT

1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. 
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Der Besteller kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins / Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern.
Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin / eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. 
Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. 
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. 
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät. 
5. Sollte der Besteller Unternehmer sein, gilt darüber hinaus:
Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs maximal mit nicht mehr als 10 % des Lieferwertes.
6. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

VII. GEFAHRÜBERGANG BEIM VERSENDUNGSKAUF

Sollte der Besteller Unternehmer sein, gilt darüber hinaus:
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks / Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. 
Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

VIII. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. 
Sollte der Besteller Unternehmer sein, gilt darüber hinaus:
Der nach VIII. Nr. 1 vereinbarte Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. 
Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. 
Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). 
Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. 
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Paragraf 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. 
In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. 
Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 
Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. 
Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. 
Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

IX. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGE

1. Sollte der Besteller Verbraucher sein, gilt hinsichtlich Gewährleistungsrechten folgendes:

A.
Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend,

B.
Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. 

Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
C.
Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. 

Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. 
Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. 
Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. 
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
D.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. 

Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. 
Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. 
Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. 
Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
E.
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). 

Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. 
Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. 
Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
F.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. 

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
G.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrenübergang (Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

H.
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch künstlerischen Gründen verweigert werden. 

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 
Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

2. Sollte der Besteller Unternehmer sein, gilt statt IX. Nr. 1 folgendes:
A.
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach Paragraf 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 

Mehr- oder Minderleistung von Druckerzeugnissen bis zur Höhe von 10% des Auftragsumfanges stellen keinen Mangel dar. 
Es gilt in diesem Fall der schriftliche Auftrag.
B.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. 

Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. 
Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
C.
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. 

Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. 
Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
D.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 

E.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. 

Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
F.
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

G.
Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

H.
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch künstlerischen Gründen verweigert werden. 

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 
Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

X. AUFTRAGSERTEILUNG AN DRITTE

1. Wir sind ist berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder uns geeignet erscheinende Dritte sowie Netzwerkpartner heranzuziehen.
2. Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsgemäß mitwirken, im Namen des Bestellers zu erteilen. 
Der Besteller erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
3. Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. 
Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Besteller bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. 
Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht. 
4. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Bestellers erteilt werden, übernehmen wir gegenüber dem Werbeträger keinerlei Haftung. 
In diesem Fall treten wir lediglich als Mittler auf.

XI. NUTZUNGSRECHTE

1. Soweit Gegenstand unserer Leistung ein Entwurf oder eine Reinzeichnung ist, dürfen diese nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. 
Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus, ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. 
Sie ist bei rechtlich geschützten Leistungen nicht gestattet und berechtigt uns neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorar zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Reinzeichnung ist unzulässig.
2. Sämtliche Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzeptionen und sonstige Leistungen von Geniuxe Media werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut. 
Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Vertragspartner ist unzulässig.
3. Wir räumen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. 
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. 
Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Vorschläge des Bestellers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht. 
Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Besteller über. 
Geschützte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von uns weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. 
Werden Konzepte und Ideen nicht entsprechend verwertet, sind wir berechtigt, die Inhalte in vollem Umfang oder teilweise für andere Zwecke einzusetzen.
4. Der Name unserer Unternehmens (Geniuxe Media) ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und / oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen von uns namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.

XII. EIGENTUM AN ENTWÜRFEN UND DATEN

1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt. 
Die Originale sind uns nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. 
Bei Beschädigung oder Verlust hat der Besteller die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. 
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 
Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben in unserem Eigentum.
2. Wir sind nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Besteller herauszugeben. 
Wünscht der Besteller deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 
Soweit wir dem Besteller Daten und Dateien, insbesondere sogenannte „offene“ Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von uns geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.

XIII. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES BESTELLERS

1. Der Besteller versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. 
Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 
2. Der Besteller hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. 
Für solchermaßen vom Besteller freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung für erkennbare Mängel.
3. Der Besteller ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft zu prüfen oder prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. 
Wir haften gemäß IX. außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. 
Wir weisen den Besteller auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie uns bekannt sind. 
Für die vom Besteller zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung.
4. Der Besteller ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Leistungserstellung verpflichtet, damit der Auftrag im vereinbarten Zeitraum durchgeführt bzw. abgeschlossen werden kann. 
Reklamationen und / oder Änderungswünsche sind unverzüglich (ab Vorlage innerhalb von 5 Werktagen) anzuzeigen. 
Kann ein Auftrag wegen Verzug des Bestellers nicht durchgeführt werden, so sind wir vorzeitigen Beendigung des Auftrags gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr und gegen Erstattung der bisher angefallenen Aufwendungen für Vorleistungen inkl. Reiskosten berechtigt.

XIV. HINWEISE DES UNTERNEHMENS

Wir weisen den Besteller ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social Media Kanälen wie Facebook, Twitter und Co. (im Folgenden „Anbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. 
Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. 
Es besteht daher das von uns nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. 
Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. 
Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wir arbeiten auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die wir keinen Einfluss haben, und legen diese auch einem Auftrag des Bestellers zu Grunde. 
Mit Auftragserteilung erkennt der Besteller ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. 
Wir beabsichtigen, den Auftrag des Bestellers nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von Social Media Kanälen einzuhalten. 
Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, können wir aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

XV. SONSTIGES

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: April 2022